The Doomer 11/97


Skandal im Internet
München. Was sich wie eine Webseite für angehende Eltern gab, war in Wirklichkeit eine Sammlung von Schmuddelseiten mit pornografischem Inhalt. Unter dem Namen "Care for your babes" warb ein Münchener Provider für die Web - Site eines amerikanischen Hardcore - Verlages. Ahnungslose Eltern, die sich in Erwartung von Tips zur Babypflege einloggten, wurden mit offenherzigen Bildern halbnackter Frauen und Härterem konfrontiert. Ilse S. (28), Mutter von zwei Kindern: "Es war einfach widerlich: da steckten bewaffnete Kerle leichten Mädchen Geld zu, um sie zum Strippen zu animieren." Die junge Frau erlitt einen Weinkrampf und mußte in ärztliche Behandlung. Mittlerweile wurde gegen den Vertrieb der Seiten Anzeige erstattet. Zuvor hatten besorgte Eltern mit einem öffentlichen Schreiben eine bundesweite Verhütungskampagne lanciert, die jedoch das Gegenteil bewirkte: nie zuvor hatten sich so viele Interessenten beim Provider eingeloggt. (jo)


Unfall mit der Monster-Karte
Hamburg. Beim Konsum von Quake in der OpenGlide-Fassung wurde am Montag abend eine Anwenderin schwer verletzt. Mehrere Sprites hatten sich durch die 3D-Beschleunigung selbständig gemacht und den Monitor verlassen, um die Spielerin anzugreifen. Die überaus plastische Darstellung, die mit der Monster 3D von Diamond erreicht wird, hatte zu einem Kurzschluß im System und der Verschmelzung von realer und virtueller Welt geführt. So gelangten zwei Ritter und ein Rudel Gremlins nach draußen, wo sie die Wohnungseinrichtung demolierten und die Anwenderin mit Schwerthieben attackierten. Diese konnte sich schwerverletzt auf die Straße retten. Ein Rollkommando der Hamburger Polizei konnte die wildgewordenen Sprites in einem mehrstündigen Einsatz bändigen und in einem eigens mitgebrachten 386-er PC auf Eis legen. Diamond steht nun eine Klage auf Schadensersatz ins Haus.(jo)


Rechtsstreit um Spukhaus entschieden
Raccoon Ville. Der Bundesgerichtshof hat im spektakulären Geisterhaus-Prozeß nun zu einem Urteil gefunden. Der zwischen Klägerin Resi D. Evil und Hausbesitzer Arnold Amity geschlossene Kaufvertrag wurde nichtig gesprochen, bereits geleistete Anzahlungen müssen rückerstattet werden. Im Oktober hatte Evil den viktorianischen Landsitz im besten Stadtteil von Raccoon zu einem Schleuderpreis erworben. Kurz nach Bezug der neuen Residenz klagte die Käuferin über massive Belästigungen durch ungebetene Gäste. "Ich mußte mich nächtens durch Scharen von Zombies und Untoten kämpfen, um zur Toilette zu gelangen", gab Frau Evil im Interview bekannt. "Die haben mir die ganzen Orientteppiche mit Matsch und Moder verdreckt, die Flecken gehen nie wieder raus!" Amity hatte auf die Beanstandungen nicht reagiert und sich geweigert, den Vertrag rückgängig zu machen. Nach Auffassung des Gerichts ist das massive Auftreten von Zombies in Wohnräumen jedoch ein Mangel, der im Kaufvertrag hätte benannt werden müssen. Der Einspruch des Besitzers, die Gestalten seien erst nach dem Verkauf aufgetreten, wurde abgewiesen. Begründung: einige von ihnen waren nachweislich schon über 200 Jahre tot. (jo)

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