The Doomer 09/97

Ur-Computer gefunden
Olduvai/Tanzania. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts haben nahe der Olduvai-Schlucht Teile einer antiken Konsole gefunden. Was zunächst wie ein behauener Steinaltar aussah, entpuppte sich als Urform heutiger Computer. Im Inneren des 2 x 3 Meter messenden Blocks fanden sich hölzerne "Leiterbahnen" und "Chips" aus Granit. Selbst eine "Festplatte" aus Basalt fehlte nicht. Unweit der Fundstelle stießen die Forscher auf Reste einer Tastatur, die aus Stein und Knochen gearbeitet war. "Wir müssen die Evolutionsgeschichte revidieren," sagte ein Sprecher der Instituts. "Es scheint, daß der Homo habilis kurz vor dem Sprung ins PC-Zeitalter gewesen ist. Zum Betrieb hätten allerdings andere Materialien Verwendung finden müssen. Außerdem fanden sich keine Hinweise auf eine Steckdose." Homo habilis lebte vor rund 2 Millionen Jahren und gilt als direkter Vorfahre des heutigen Menschen. Mittlerweile ist zwischen IBM und Intel ein Rechtsstreit um den Ur-Computer entbrannt. Beide Firmen erheben Anspruch auf das Copyright. (jo)

Hartes Kopf-an-Kopf-Rennen
Texas. Die Softwarehersteller id und GT Interactive bemühen sich nach Kräften, mit ihrem neuen Produkt besser zu sein als die Konkurrenz. Während von Unreal bereits kleine Videos zu sehen sind, existieren von Quake 2 lediglich ein paar Screenshots, die jedoch große Beachtung fanden. Bei id Soft setzt man gelassen auf die Marktführerposition und nimmt sich Zeit, Verbesserungen anzubringen. Man sei es der Stammkundschaft schuldig, alles Machbare auch umzusetzen, so hieß es. Vor Unreal habe man keine Angst, so Firmensprecher Romero: "Der Name sagt ja alles. Mit Quake 2 wird es das Spiel wirklich nicht aufnehmen können!" Auf der Gegenseite berief man sich auf die Vorschußlorbeeren, die erste Previews geerntet hatten. "Wir wissen nun, warum Quake so heißt. Bei id Soft bebt man ja geradezu vor Angst, daß wir besser sein könnten", so ein PR-Mitarbeiter. Den Spielern dürfte der Wettstreit relativ egal sein: ein echter Actionfan wird ohnehin beide Titel erwerben. (jo)

Grundsatzurteil im Reiserecht
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat nach wochenlangen Verhandlungen ein Grundsatzurteil im Reiserecht abgegeben, welches die Schadensregulierung bei Reklamationen neu regelt. Künftig besteht bei Reisemängeln nur noch Anspruch auf Ersatz, wenn "unbotmäßige Abweichungen" vom Reisevertrag nachgewiesen werden können. Hinzunehmende Mängel wurden in einer Länderliste aufgeführt. Insbesondere bei Reisen nach Afrika, Südamerika und Asien berechtigen "landestypisch oder klimatisch bedingte Beeinträchtigungen" nicht mehr zur Reklamation, so z.B. das Auftreten von Ungeziefer im Hotelzimmer. Das Urteil wurde vom Deutschen Reisebüroverband begrüßt, da es den hygienischen Verhältnissen etlicher Reiseziele endlich Rechnung trage. (jo)

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Solche possierlichen Hausgenossen (hier: in einem Romantik-Hotel in Luxor) muß der Reisende künftig klaglos hinnehmen.
quelle: hexen2

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